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SOT - intern
Du hast soeben den passwortgeschützten, internen Bereich des Skat-Online-Teams betreten.​
Es wird im höchsten Maße von Dir erwartet, das Dir anvertraute Passwort nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Ein nachweislicher Verstoß gegen diese Vertrauensgrundlage hat den sofortigen Ausschluss vom Team zur Folge!​
Dieser Bereich wird sukzessive mit Inhalten gefüllt.
Viel Spaß beim informellen Stöbern!

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§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke - Urheberrechtsgesetz (UrhG)
§ 106 UrhG
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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